Mietbestimmungen
- Die Preise verstehen sich ohne Versandkosten und für eine Ausleihdauer von 7 Tagen. Für eine längere Ausleihe werden die Kosten pro neu begonnener 7 Tage addiert.
- Für 1-wöchige Lager wird gilt der normale Preis, das Material kann aber für 10 Tage gemietet werden. 2-wöchige Lager bezahlen das 1.5 fache.
- Für verlorenes, gestohlenes oder beschädigtes Material werden entweder die Reparaturkosten oder der Neuwert verrechnet.
- Beschädigungen und Verluste müssen bei der Rückgabe mitgeteilt werden. Das Material ist sauber zu retournieren.
- Der*die Vermieter*in lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Schäden ab, die während der Mietdauer durch den Gebrauch des Materials entstehen. Für die Sicherheit und den sachgemässen Gebrauch des Materials ist der*die Mieter*in verantwortlich. Versicherung ist Sache des Mietenden.
- Allfällige Reinigungsarbeiten werden dem*der Mieter*in mit CHF 20.– pro Stunde in Rechnung gestellt.
- Der*die Vermieter*in lehnt jegliche Haftung für Unfälle und Schäden ab, die während der Mietdauer durch den Gebrauch des Materials entstehen. Für die Sicherheit und den sachgemässen Gebrauch des Materials ist der*die Mieter*in verantwortlich.
- Die maximale Mietdauer des Materials ist auf drei Wochen beschränkt. Bei einer längeren Vermietung muss dies mit dem*der Vermieter*in vorgängig abgesprochen werden.
Bei Fragen wende dich an ast-uznach(at)jublaost.ch.