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Jungwacht Blauring (Jubla) SG/AI/AR/GL
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Fonds

Das Ziel, Anlässe und Investitionen auf allen Ebenen des Jubla-Kantons SG/AI/AR/GL zu unterstützen, wird, bereits seit der Gründung, damals als GönnerInnen-Club, verfolgt. Dafür werden Gönnerbeiträge bei ehemaligen Mitgliedern von Jungwacht Blauring SG/AI/AR/GL gesammelt. Das auf diesem Weg gesammelte Geld wird durch den Vorstand der Ehemaligen SG/AI/AR/GL verwaltet und auf Antrag hin ausbezahlt.

Antrag stellen

Das Antragsformular kann hier oder am Ende der Webseite heruntergeladen und ausgefüllt via ehemalige@jublaost.ch eingereicht werden. Gerne behandelt der Vorstand eingegangene Anträge an seiner nächsten Sitzung.

Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages wird gerne via ehemalige@jublaost.ch geboten.

Chronik

Unterstützte Projekte

  • 60-Jahre-Jubiläum, Jungwacht Buchs-Grabs
  • Regionales Pfingstlager, Regionalleitung Linth
  • Regionallager, Regionalleitung Rheintal
  • 30. Clairongardentreffen, Jungwacht Wil
  • Auffahrtslager, Regionalleitung Toggenburg
  • Gruppenleitungskurs Ameland, Kantonsleitung SG/AI/AR/GL

Unterstützte Investitionen

  • Jubla-Flagge für den Verleih an Scharen, Impulsarbeitsstellen
  • Legosteine, Jublaversum

Richtlinien

Für den Bezug von Geldern aus dem Fonds hat der Vorstand folgende Richtlinien verabschiedet:

Anträge um Unterstützung dürfen alle Stufen (Scharen, Regionalleitungen, Kantonsleitung, Kurse und Fachgruppen) im Jubla-Kanton SG/AI/AR/GL stellen. Unterstützt werden grundsätzlich nur Anlässe und Investitionen.

Der Anlass / die Investition...

  • bietet einen Mehrwert für die Kinder
  • gehört nicht zum normalen Scharalltag

Anlässe werden mit einer Defizitgarantie von 5% des Gesamtumsatzes mit bis zu CHF 1'000.- pro Anlass unterstützt. Die Auszahlung des Unterstützungsbeitrages erfolgt bei Einreichung der Abrechnungsunterlagen. Die Abrechnungsunterlagen müssen spätestens drei Monate nach dem Anlass eingereicht werden, ansonsten verfällt der Unterstützungsanspruch.

Investitionen werden mit 75% der gesamten Aufwände unterstützt, allerdings bis maximal CHF 1'000.-. Die Auszahlung erfolgt nach beidseitiger Absprache.

Antragsformular

Antragsformular Ehemalige SG/AI/AR/GL (86 KB)
vor 4 Jahren
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