| Dein gutes
Recht - eine Woche mehr Ferien!
Du engagierst Dich in
der organisierten Jugendarbeit. Du setzt
wöchentlich mehrere Stunden für die
Vorbereitung und Durchführung von Übungen
und Gruppenstunden ein. Schliesslich gibst
Du einen Grossteil Deiner Ferien dafür
hin, Lager Deiner Gruppe zu leiten. Dieses
Engagement ist nicht selbstverständlich.
Es ist aber für unsere Gesellschaft von
unschätzbarem Wert. Und es soll deshalb
auch belohnt werden - nicht mit Geld, aber
mit einer zusätzlichen Ferienwoche. Seit
1991 gibt es deshalb die Einrichtung des
Jugendurlaubs. Was bedeutet das für Dich?
Belohnung für
unentgeltliche Jugendarbeit
Es bedeutet, dass Du als
Leiter von Jungwacht/Blauring
entsprechender Lager Anspruch hast auf
eine zusätzliche unbezahlte
Ferienwoche im Jahr. Auch als Betreuerin
von Jugendtreffs oder ähnlichen Angeboten
steht Dir Jugendurlaub zu, ebenso wenn Du
als J+S-Experte / j&s Coach, Instruktorin
oder als Lagerkoch wirkst. Bedingung ist,
dass Du noch nicht 30 Jahre alt
bist und die Tätigkeit ehrenamtlich,
d.h. ohne Bezahlung geschieht.
Kein EO Anspruch
Für J&S Lager und Kurse besteht
grundsätzlich kein EO
(Erwerbsersatzordnung) Anspruch. Davon
ausgenommen sind die Kurse, welche von
Sportämtern oder Magglingen (Baspo)
angeboten werden. Im übrigen hat die EO
nichts mit dem Jugendurlaub zu tun. Der
Jugendurlaub ist keine J&S Ferienwoche,
sondern kann auch im Rahmen von J&S
eingesetzt werden. Dies ist ausführlich
auf der Rückseite des Formulars
beschrieben.
Gesetzlich verankert
Wichtig zu wissen ist,
dass dieser Anspruch gesetzlich verankert
ist (Art. 329 e Obligationenrecht) - wer
die oben genannten Bedingungen erfüllt,
dem muss der Arbeitgeber die
zusätzliche Ferienwoche gewähren.
Aber: Das Gesetz
schreibt zwar den grundsätzlichen
Anspruch auf Jugendurlaub fest, es sieht
aber auch vor, dass sich Dein Arbeitgeber
und Du über den Zeitpunkt des
Urlaubs einigen. Hier sitzt Dein Chef am
längeren Hebel: Er kann nämlich für genau
die Woche, in der Du ein Lager leiten
willst, "dringende betriebliche
Bedürfnisse" geltend machen und sagen,
dass er auf Deine Arbeitskraft nicht
verzichten kann; in einem solchen Fall
darf er Dir den Jugendurlaub verweigern.
Diese Regelung ist
natürlich aus unserer Sicht
unbefriedigend, aber sonst hätten wir
heute vielleicht gar keinen
Jugendurlaub... Leider geschieht die
Verweigerung immer häufiger, wohl auch
missbräuchlich. Dagegen bist Du aber nicht
völlig machtlos, sondern kannst und musst
Dich wehren! Hier ein paar Tipps:
Tipp Nr. 1: Die
wichtigste Regel ist, immer das Gespräch
mit dem Arbeitgeber zu suchen. Dies ist
allemal besser als auf Konfrontationskurs
zu gehen.
Tipp Nr. 2: Ein Gesuch
um Jugendurlaub spätestens 2 Monate vor
dem gewünschten Urlaubstermin einreichen,
sonst erlischt nach Gesetz nämlich der
Anspruch.
Tipp Nr. 3: Mache den
Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass auch
die Firma von Deinem Engagement in der
Jugendarbeit profitiert. Denn: Wenn Du dir
einmal überlegst, welche Fähigkeiten Du in
Kursen und in der Jugendarbeit erworben
hast, stellst Du bald einmal fest, dass
eine ganze Menge davon auch für Deinen
Beruf vorteilhaft sind: Selbständigkeit,
Verantwortungsbewusstsein,
Organisationstalent, Ausdauer, Engagement
für eine Sache,... Sicher kommen Dir noch
ein Haufen mehr in den Sinn. Das darfst Du
Deinem Chef ruhig auch einmal sagen; mit
guten Argumenten lässt er sich vielleicht
überzeugen.
Tipp Nr. 4: Nicht locker
lassen, sollte Dein Wunsch erst mal
abgeschmettert werden - weise Deinen Chef
auf den gesetzlichen Anspruch hin
(vielleicht liest Du selber einmal den
Art. 329 e OR), viele Arbeitgeber kennen
den Anspruch auf Jugendurlaub gar nicht
oder nicht genau!
Bei Problemen...
Bei Problemen kannst Du
Dich an die
Impulsarbeitsstelle St.Gallen wenden. |