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Jugendurlaub
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Dein gutes Recht - eine Woche mehr Ferien!

Du engagierst Dich in der organisierten Jugendarbeit. Du setzt wöchentlich mehrere Stunden für die Vorbereitung und Durchführung von Übungen und Gruppenstunden ein. Schliesslich gibst Du einen Grossteil Deiner Ferien dafür hin, Lager Deiner Gruppe zu leiten. Dieses Engagement ist nicht selbstverständlich. Es ist aber für unsere Gesellschaft von unschätzbarem Wert. Und es soll deshalb auch belohnt werden - nicht mit Geld, aber mit einer zusätzlichen Ferienwoche. Seit 1991 gibt es deshalb die Einrichtung des Jugendurlaubs. Was bedeutet das für Dich?

Belohnung für unentgeltliche Jugendarbeit

Es bedeutet, dass Du als Leiter von Jungwacht/Blauring entsprechender Lager Anspruch hast auf eine zusätzliche unbezahlte Ferienwoche im Jahr. Auch als Betreuerin von Jugendtreffs oder ähnlichen Angeboten steht Dir Jugendurlaub zu, ebenso wenn Du als J+S-Experte / j&s Coach, Instruktorin oder als Lagerkoch wirkst. Bedingung ist, dass Du noch nicht 30 Jahre alt bist und die Tätigkeit ehrenamtlich, d.h. ohne Bezahlung geschieht.

Kein EO Anspruch

Für J&S Lager und Kurse besteht grundsätzlich kein EO (Erwerbsersatzordnung) Anspruch. Davon ausgenommen sind die Kurse, welche von Sportämtern oder Magglingen (Baspo) angeboten werden. Im übrigen hat die EO nichts mit dem Jugendurlaub zu tun. Der Jugendurlaub ist keine J&S Ferienwoche, sondern kann auch im Rahmen von J&S eingesetzt werden. Dies ist ausführlich auf der Rückseite des Formulars beschrieben.

Gesetzlich verankert

Wichtig zu wissen ist, dass dieser Anspruch gesetzlich verankert ist (Art. 329 e Obligationenrecht) - wer die oben genannten Bedingungen erfüllt, dem muss der Arbeitgeber die zusätzliche Ferienwoche gewähren.

Aber: Das Gesetz schreibt zwar den grundsätzlichen Anspruch auf Jugendurlaub fest, es sieht aber auch vor, dass sich Dein Arbeitgeber und Du über den Zeitpunkt des Urlaubs einigen. Hier sitzt Dein Chef am längeren Hebel: Er kann nämlich für genau die Woche, in der Du ein Lager leiten willst, "dringende betriebliche Bedürfnisse" geltend machen und sagen, dass er auf Deine Arbeitskraft nicht verzichten kann; in einem solchen Fall darf er Dir den Jugendurlaub verweigern.

Diese Regelung ist natürlich aus unserer Sicht unbefriedigend, aber sonst hätten wir heute vielleicht gar keinen Jugendurlaub... Leider geschieht die Verweigerung immer häufiger, wohl auch missbräuchlich. Dagegen bist Du aber nicht völlig machtlos, sondern kannst und musst Dich wehren! Hier ein paar Tipps:

Tipp Nr. 1: Die wichtigste Regel ist, immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Dies ist allemal besser als auf Konfrontationskurs zu gehen.

Tipp Nr. 2: Ein Gesuch um Jugendurlaub spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Urlaubstermin einreichen, sonst erlischt nach Gesetz nämlich der Anspruch.  

Tipp Nr. 3: Mache den Arbeitgeber darauf aufmerksam, dass auch die Firma von Deinem Engagement in der Jugendarbeit profitiert. Denn: Wenn Du dir einmal überlegst, welche Fähigkeiten Du in Kursen und in der Jugendarbeit erworben hast, stellst Du bald einmal fest, dass eine ganze Menge davon auch für Deinen Beruf vorteilhaft sind: Selbständigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent, Ausdauer, Engagement für eine Sache,... Sicher kommen Dir noch ein Haufen mehr in den Sinn. Das darfst Du Deinem Chef ruhig auch einmal sagen; mit guten Argumenten lässt er sich vielleicht überzeugen.

Tipp Nr. 4: Nicht locker lassen, sollte Dein Wunsch erst mal abgeschmettert werden - weise Deinen Chef auf den gesetzlichen Anspruch hin (vielleicht liest Du selber einmal den Art. 329 e OR), viele Arbeitgeber kennen den Anspruch auf Jugendurlaub gar nicht oder nicht genau!

Bei Problemen...

Bei Problemen kannst Du Dich an die Impulsarbeitsstelle St.Gallen wenden.